Angebot für Patienten aus Deutschland

Behandlung von Patienten, die bei deutschen Krankenkassen versichert sind

Aufgrund unserer Nähe zu Deutschland nimmt unsere Praxis Stomatologia Chrobrego auch gerne Patienten mit deutschen Versicherungen auf. Der deutsche Krankenversicherungsschutz ermöglicht die Erstattung vieler zahnärztlicher Behandlungen. Deutsche Krankenkassen und -versicherungen erstatten die Kosten für konservierende und prothetische Behandlungen, die in Polen durchgeführt werden, ganz oder zu einem erheblichen Teil.

Vorteile für Patienten

  • Sie können eine hohe Rückerstattung der prothetischen Behandlungskosten bei dokumentierten regelmäßigen Kontrollbesuchen erhalten
  • Bei der Standardversorgung können Sie prothetische Versorgungen praktisch kostenlos erhalten.
  • Bei Nicht-Standard- oder Zusatzbehandlungen werden Umfang und Budget der Leistung individuell vereinbart, wobei die Ersparnis gegenüber den in Deutschland anfallenden Kosten bis zu 60 - 80 % betragen kann.

Verfahren

Zunächst führen wir in unserer Praxis eine zahnärztliche und radiologische Untersuchung durch, nach der wir die optimale prothetische Behandlung vorschlagen. Unter einer radiologischen Untersuchung verstehen wir die Anfertigung und Auswertung von Röntgenaufnahmen der Zähne. Die Röntgenaufnahmen werden vor Ort gemacht. Die Preisliste für Ihren Besuch finden Sie in unserer Preisliste auf der Website. Es wird ein individueller Heil- und Kostenplan (HKP) erstellt. Der Patient muss persönlich in unserer Praxis in Stargard vorbeikommen. Es ist nicht möglich, einen HKP auf der Grundlage eines Telefonats oder einer Videokonferenz zu erstellen.

Der ausgefüllte Heil- und Kostenplan auf einem speziellen Ausdruck sollte zusammen mit den Röntgenbildern der Zähne per Post oder persönlich an die Krankenkasse in Deutschland übermittelt werden.

Die deutsche Krankenkasse informiert Sie per Brief über die Höhe der gewährten Erstattung. Von diesem Zeitpunkt an wird der Behandlungszeitraum von 6 Monaten berechnet. Sollte der Patient aus irgendeinem Grund diese Frist nicht einhalten können und die Behandlung noch nicht abgeschlossen haben, muss der Krankenkasse ein neuer Heil- und Kostenplan vorgelegt werden.

Sobald Sie das Schreiben der Krankenkasse mit der Entscheidung über die Höhe der Erstattung erhalten haben, können Sie mit der Behandlung beginnen. Die deutsche Krankenkasse rechnet nicht direkt mit uns ab, so dass die Patienten zunächst die gesamten Behandlungskosten bei uns begleichen müssen, bevor sie eine Erstattung erhalten. Der Betrag kann in zł (PLN) oder in Euro (nach dem aktuellen Wechselkurs der Polnischen Zentralbank), in bar oder per Kreditkarte beglichen werden.

Nach Abschluss der Behandlung müssen die Patienten die Rechnungen für die Behandlung zusammen mit einem Zahlungsnachweis an ihre Krankenkasse schicken oder dort abgeben. Die Nachweise können Quittungen oder auf den Namen des Patienten ausgestellte Rechnungen sein.

Nach Eingang der Arztrechnungen mit Zahlungsnachweis überweist die Krankenkasse den im Voraus festgelegten Erstattungsbetrag direkt auf das Konto des Patienten.

Heil- und Kostenplan

Deutscher prothetischer Behandlungsplan:

Das Formular, auf dessen Grundlage die Patienten mit den deutschen Krankenkassen abgerechnet werden, enthält eine Übersicht über den Zustand des Mundes des Patienten, einen Vorschlag für einen Standard- und einen geplanten prothetischen Behandlungsplan, die beantragte Erstattung und einen Kostenvoranschlag.

Der Zahnarzt begutachtet den Zahnzustand des Patienten und beschreibt symbolisch die geplante prothetische Behandlung. In den dafür vorgesehenen Feldern des Formulars platziert der Zahnarzt die in der Legende beschriebenen Symbole.

Teil I des Formulars enthält Felder, die sich auf bestimmte Zähne beziehen.

In Zeile B werden Symbole eingetragen, die den Zustand des Gebisses beschreiben.

Die Zeile R enthält eine symbolische Beschreibung der Grundbehandlung, für die eine Erstattung möglich ist.

In der TP-Zeile werden Symbole eingetragen, die die geplante prothetische Versorgung beschreiben, die von der Basisversorgung abweichen kann (z.B. einen höheren Standard haben).

In Feld II des Vordrucks sind die Symbole für die beantragte Erstattung einzutragen, die sich auf die Grundbehandlung in Zeile R beziehen.

In Teil III des Formulars trägt der Zahnarzt die geplanten Kosten für die prothetische Behandlung ein.

Dringende Behandlung - Informationen

Wenn ein Patient, der bei der Krankenkasse versichert ist, in Polen ist, z. B. im Urlaub, und Zahnschmerzen hat, kann er die Kosten für die zahnärztliche Behandlung des schmerzenden Zahns erstattet bekommen. Der Patient muss diese Behandlung zunächst selbst bezahlen und erhält von uns die in deutscher Sprache gedruckten Behandlungsrechnungen, um die Kosten erstattet zu bekommen. Der Patient muss die Rechnungen per Post einsenden oder persönlich vorbeikommen und erklären, dass die Behandlung aufgrund von Schmerzen dringend notwendig war.